Stellungnahme zur Einführung einer Positivliste
Rechtliche Stellungnahme zur Einführung einer Positivliste für Heimtiere
Die DGHT hat sich stets klar gegen die Einführung einer sogenannten Positivliste für Heimtiere positioniert. Prof. Dr. Dr. Tade M. Spranger von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn hat nun vor wenigen Tagen im Zoo Leipzig sein Gutachten zur rechtlichen Zulässigkeit der Einführung einer nationalen Positivliste für Heimtiere unter besonderer Würdigung verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Aspekte vorgestellt.
Sehr deutlich hat Prof. Spranger in seiner Studie dargelegt, dass strengere Maßnahmen zum Schutz von Tieren zwar grundsätzlich zulässig sind, eine nationale Positivliste aber einen Verstoß gegen verschiedene Grundrechte und Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes, wie die Berufsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht, sowie einen Verstoß gegen geltendes Völkerrecht bedeuten würde. Ihre Einführung verletze nicht nur deutsche Grundrechte, sondern stelle im EU-Recht auch einen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit dar. Derartige Eingriffe seien nicht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu vereinbaren, denn neben der fehlenden Geeignetheit und Erforderlichkeit sei auch die Angemessenheit einer nationalen Positivliste nicht gegeben. Nach Prof. Spranger ist eine unionsweite Heimtier-Positivliste somit europarechtswidrig, ob Urheber einer solchen Liste der deutsche Gesetzgeber oder aber die Europäische Union selbst ist.
Das Gutachten im Auftrag des ZZF (Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e. V.) wurde finanziell durch die DGHT unterstützt und liegt in deutscher und englischer Sprache vor.
Unter dem Motto „Tierwohl statt Heimtierverbot“ hat der ZZF zudem eine Informationsseite erstellt (Link), die sich mit häufigen Fragen zur Positivliste befasst, mit Erfahrungen von Tierschützern, Tierärzten und Tierzüchtern und mit Vorschlägen zur Verbesserung des Tierwohls im Heimtierbereich. Die Seite zeigt, warum eine Positivliste keine gute Idee für den Tierschutz ist.