DGHT spricht Empfehlungen zur bevorstehenden CITES Vertragsstaatenkonferenz aus
Aufgrund der Anschläge in Sri Lanka wurde das 18. Treffen der Vertragsstaatenkonferenz statt (CITES CoP18) verschoben und findet nun vom 17.-28. August 2019 in Genf (Schweiz) statt. Zu dieser Tagung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens hat die DGHT Empfehlungen zu den vorgeschlagenen Änderungen der Anhänge bei einigen auch terraristisch relevanten Arten und Artengruppen ausgesprochen. Die von den Vertragsstaaten eingebrachten Vorschläge finden sich auf https://cites.org/eng/cop/18/prop/index.php.
SCHLANGEN
Pseudocerastes urarachnoides (Vorschlag Iran: Anhang II)
Die Aufnahme in Anhang II wird befürwortet. Obwohl diese Art nicht handelsrelevant ist, rechtfertigen das sehr kleine Verbreitungsgebiet und die unklare Populationsgröße diese Listung.
KROKODILE
Crocodylus acutus (Vorschlag Mexiko: mexikanische Population von Anhang I auf Anhang II)
Eine Auflistung dieser Art in Anhang I wird weiter empfohlen.
SCHILDKRÖTEN
Cuora bouretti, Cuora picturata (Vorschlag Vietnam: von Anhang II auf Anhang I)
Wir empfehlen, diese Arten in Anhang II zu belassen. Beide Arten sind nicht einfach von C. galbinifrons zu unterscheiden, die nicht für Anhang I vorgeschlagen wurde, und werden auch häufig in gemischten Sendungen als C. galbinifrons gehandelt, wie im Abschnitt über den illegalen Handel im Vorschlag beschrieben. Alle drei Arten sind gesetzlich geschützt, werden aber illegal gehandelt und sollten in derselben Anlage II bleiben, mit der Ausfuhrquote Null. Es ist dringend zu empfehlen, die Vorschriften für das lokale Sammeln und Handeln durchzusetzen.
Mauremys anamensis (Vorschlag Vietnam: von Anhang II auf Anhang I)
Wir empfehlen, diese Art in Anhang II zu belassen. Sie vermehrt sich problemlos in menschlicher Obhut, und gerade in Europa gibt es gut organisierte Zuchtpopulationen. Ein Upgrade des CITES-Anhangs auf I würde kaum dazu beitragen, die wild lebenden Populationen zu schützen, auf die durch die lokale Verwendung in der traditionellen Medizin der Fangdruck hoch bleibt. Die derzeitigen Erhaltungsbemühungen sollten eine stärkere Durchsetzung der bestehenden Sammel- und Handelsbeschränkungen, die Einrichtung geschützter Lebensräume und die Planung künftiger Wiederansiedlungen aus nachgezogenen Beständen umfassen. Auch wäre ein Transport von in europäischen Zuchtanlagen nachgezogenen Schildkröten zur Wiederansiedlung in Vietnam nahezu unmöglich, wenn diese Art in Anhang I aufgenommen würde.
Geochelone elegans (Vorschlag Bangladesch, Indien, Senegal, Sri Lanka: von Anhang II auf Anhang I)
Eine Listung dieser Schildkrötenart in Anhang I ist sinnvoll. Das Handelsvolumen wild gefangener Exemplare ist hoch, manchmal wird diese Art auch in gemischten Sendungen mit G. platynota gehandelt und als die weniger geschützte Art angeboten. Daher sollten beide Arten gemeinsam in derselben Anlage I gelistet werden.
Malacochersus tornieri (Vorschlag Kenia, USA: von Anhang II auf Anhang I)
Einer Aufnahme dieser Art in Anhang I wird zugestimmt.
AGAMEN
Calotes nigrilabis, Calotes pethiyagodai (Vorschlag Sri Lanka: Anhang I)
Wir empfehlen stattdessen eine Aufnahme in Anhang II oder III der Liste. Aufgrund des in Sri Lanka auferlegten Exportverbots aller Reptilien sind diese Arten für den Handel nicht relevant. Eine Bedrohung für diese Arten ist hauptsächlich auf die Zerstörung von Lebensräumen zurückzuführen. Hier wären vor Ort geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Mögliche und nützliche Erhaltungsprogramme werden durch eine Auflistung in Anhang I erschwert oder sogar unmöglich gemacht.
Ceratophora spp. (Vorschlag Sri Lanka: Anhang I)
Eine Aufnahme der gesamten Gattung in Anhang I macht wenig Sinn. Zu dieser Gattung gehören insbesondere auch Arten, die sich im Terrarium sehr gut fortpflanzen. Wir empfehlen vielmehr eine Auflistung in Anhang III oder II. Für die spezielle Bewertung einzelner Arten mit kleinem Verbreitungsgebiet wäre eine Auflistung in Anhang I zu einem späteren Zeitpunkt denkbar.
Cophotis ceylanica, Cophotis dumbara(Vorschlag Sri Lanka: Anhang I)
Wir empfehlen für beide kaum handelsrelevanten Arten eine Listung in Anhang II. Die geringe Handelsrelevanz erklärt auch die hohen Verkaufspreise für gelegentlich doch angebotene Exemplare. Vielmehr sollten geeignete Maßnahmen zum Schutz der Lebensräume getroffen werden.
Lyriocephalus scutatus(Vorschlag Sri Lanka: Anhang I)
Wir empfehlen eine Aufnahme in Anhang II. Gelegentliche Exemplare, die selten zu sehr hohen Preisen angeboten werden, machen deutlich, dass diese Art für den Handel wenig relevant ist. Vielmehr sollten auch hier geeignete Schutzmaßnahmen für die Lebensräume getroffen werden.
GECKOS
Goniurosaurus spp. (Vorschlag China, EU, Vietnam: Anhang II)
Der Vorschlag für eine Listung dieser Gattung in Anhang II wird unterstützt.
Gekko gecko(Vorschlag EU, Indien, Philippinen, USA: Anhang II)
Wir unterstützen die Aufnahme in Anhang II. Diese Art wird massiv gesammelt und ist durch Einsatz in der traditionellen Medizin bedroht.
Gonatodes daudini(Vorschlag St. Vincent und Grenadinen: Anhang I)
Wir empfehlen eine Listung in Anhang II. Die Art ist gut in Terrarienhaltung zu züchten. Die Erhaltungszucht und mögliche Wiederansiedlungen wären durch die Aufnahme in Anhang I erheblich erschwert.
Paroedura androyensis (Vorschlag EU, Madagaskar: Anhang II)
Wir unterstützen die Aufnahme in Anhang II.
LEGUANE
Ctenosaura spp. (Vorschlag El Salvador, Mexiko: Anhang II)
Eine Aufnahme der gesamten Gattung in Anhang II wird als unnötig betrachtet, denn insbesondere die großen Arten sind nicht gefährdet. Darüber hinaus haben diese Leguane geringe Handelsrelevanz. Ebenso würden Forschungsprojekte, die zu bestimmten Arten durchgeführt werden, schwieriger. Falls eine Auflistung in Anhang II in Betracht kommt, sollte sie Arten umfassen, die ein kleines Verbreitungsgebiet haben (z. B. Inselarten).
FROSCHLURCHE
Hyalinobatrachium spp., Centrolene spp., Cochranella spp., Sachatamia spp. (Vorschlag Costa Rica, El Salvador, Honduras: Anhang II)
Der Vorschlag für eine Listung dieser Gattungen der Glasfrösche in Anhang II wird unterstützt.
SCHWANZLURCHE
Echinotriton chinhaiensis, Echinotriton maxiquadratus (Vorschlag China: Anhang II)
Wir stimmen einer Listung in Anhang II zu. Diese Arten sind für den Handel weniger relevant. Eine Bedrohung für diese Arten besteht hauptsächlich in ihrer Verwendung als Nahrung und in der traditionellen Medizin.
Paramesotriton spp. (Vorschlag China, EU: Anhang II)
Eine Aufnahme dieser Gattung in Anhang II wird befürwortet. Die Gefährdung ihrer Arten durch den Einsatz in der traditionellen Medizin und die Zerstörung natürlicher Lebensräume rechtfertigt diese Listung.
Tylototriton spp. (Vorschlag China, EU: Anhang II)
Der Aufnahme in Anhang II wird zugestimmt.
VOGELSPINNEN
Poecilotheria spp. (Vorschlag Sri Lanka, USA: Anhang II)
Eine Aufnahme in Anhang II wird abgelehnt. Die Arten dieser Gattung werden in menschlicher Obhut zumeist erfolgreich und in großer Zahl gezüchtet. Wildfänge spielen im Handel keine wesentliche Rolle.
Diese Stellungnahme unterliegt ggf. akuten Änderungen infolge von Konsulationen im Rahmen der 18. CITES-Vertragsstaatenkonferenz in Genf.